SPD-Arbeitnehmer begrüßen Initiative des Landes zur Stärkung der Tarifeinheit

Arbeit

Michael Simon
Michael Simon - Vorsitzender der AfA

Die Tarifeinheit ist ein Grundpfeiler für den sozialen Frieden in Betrieben und Unternehmen. Sie muss gesetzlich abgesichert werden", so der Kreis­vorsitzende der sozial­demokratischen Arbeitnehmer, Michael Simon.
Die Landesregierung wird am Freitag einen Entschließungs­antrag für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit in den Bundesrat einbringen, wie Ministerpräsident Kurt Beck am Montag, ankündigte.

Diese Initiative der sozialdemokratisch geführten Landesregierung wird von der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD im Landkreis aus­drücklich begrüßt.

Die rheinland-pfälzische Initiative ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 23. Juni 2010, in dem das Gericht festgestellt hat, es gebe keinen übergeordneten Grundsatz, wonach für ver­schiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen gelten sollten.

Die Landesregierung argumentiert mit ihrem Entschlie­ßungsantrag auf der Linie eines Positionspapiers des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf Bundesebene. „Die AfA begrüßt ausdrücklich, dass in Rheinland-Pfalz Einvernehmen mit dem DGB und dem Arbeitgeberdachverband besteht und das Ziel der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit von den Sozialpartnern gemeinsam verfolgt wird“, so die SPD-Arbeitnehmer im Kreis in ihrer Pressemitteilung.
„Die Regel, dass es in einem Unternehmen für eine Berufsgruppe nur einen Tarifvertrag geben darf, ist seit Jahren die Grundlage für den Betriebsfrieden. Betriebe benötigen die Sicherheit, dass sie nach einer Unter­schrift unter einen Tarifvertrag sich auf diese Verein­barung verlassen können. Der Grundsatz, welcher Tarifvertrag jeweils zum Zuge kommen kann, muss sich daran orientieren, durch welche Gewerkschaft die meisten Mitarbeiter im Unternehmen repräsentiert werden“, schließt sich die AfA der Position der Landesregierung an.

Die Brisanz dieser Entscheidung des Bundesarbeits­gerichtes dürfe nicht unterschätzt werden. Einzel­interessen können keinesfalls zu Lasten ganzer Gesamtbelegschaften gehen. Die Entwicklungen durch die Entstehung von vielfach rein standespolitisch agierenden Spartengewerkschaften etwa im Gesund­heitsbereich, bei Ärzten, im Flugverkehr oder auch bei der Bahn: seien insbesondere für die gewerkschaftliche Kampfkraft schädlich. Darüber hinaus zeige die Zustimmung der Arbeitgeber zur Initiative der Landes­regierung auch einen breiten Konsens für den Erhalt der Tarifeinheit.

 

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